Einwilligungen und optionale Kommunikation
Stand: 26. August 2026
1. Freiwillige Einwilligungen
Einwilligungen in optionale Datenverarbeitungen oder werbliche Kommunikation sind freiwillig.
Die Nutzung der kostenlosen Orientierung sowie die Durchführung eines beauftragten Basic- oder Expert-Falls werden nicht davon abhängig gemacht, dass Sie einer zusätzlichen Marketingkommunikation zustimmen.
2. Erforderliche Kommunikation zum Kundenfall
Nachrichten, die für die von Ihnen gewünschte Leistung erforderlich sind, sind keine Marketingeinwilligung.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Bestätigung einer Fallanlage oder eines Auftrags
- Hinweise zu fehlenden Unterlagen
- Zahlungs- und Vertragsinformationen
- Informationen zu Ihrer Vollmacht
- Aktivierungs- und Sicherheitsnachrichten
- für die Bearbeitung notwendige Rückfragen
Diese Verarbeitung richtet sich nach den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder eines Vertrags.
3. Optionale Werbung
Soweit ImmoView zukünftig werbliche Kommunikation anbietet, wird eine dafür erforderliche Einwilligung separat, verständlich und aktiv abgefragt.
Es werden keine vorangekreuzten Auswahlfelder verwendet.
Eine Einwilligung wird nicht in AGB, Vollmacht oder Vertragsannahme versteckt.
4. E-Mail und elektronische Nachrichten
Werbliche E-Mails oder vergleichbare elektronische Werbenachrichten werden nur versendet, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese vorher ausdrücklich eingeholt.
Gesetzlich zulässige Bestandskundenkommunikation bleibt davon unberührt, sofern deren gesetzliche Voraussetzungen im konkreten Fall vollständig erfüllt sind.
5. Telefonische Werbung
Werbeanrufe gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, soweit nicht lediglich eine für den bestehenden Kundenfall erforderliche Rückfrage oder Vertragskommunikation vorliegt.
Erforderliche Nachweise einer Telefonwerbeeinwilligung werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
6. Messenger-Kommunikation
Wird zukünftig eine optionale werbliche Kommunikation über Messenger angeboten, wird auch hierfür eine erforderliche Einwilligung gesondert eingeholt.
Das freiwillige Teilen eines von Ihnen selbst erzeugten Empfehlungs- oder Gutscheinlinks ist hiervon zu unterscheiden.
7. Getrennte Auswahl nach Zweck und Kanal
Soweit mehrere freiwillige Kommunikationsarten angeboten werden, sollen sie getrennt auswählbar sein.
Eine Zustimmung zu E-Mail-Werbung bedeutet daher nicht automatisch eine Zustimmung zu Telefonwerbung oder Messenger-Werbung.
8. Nachweis der Einwilligung
Wird eine Einwilligung elektronisch erteilt, kann ImmoView zum Nachweis insbesondere folgende Informationen speichern:
- Zweck und Kommunikationskanal
- Wortlaut bzw. Version der Einwilligung
- Zeitpunkt der Erteilung
- technische Quelle der Erteilung
- Zeitpunkt und Art eines späteren Widerrufs
9. Widerruf einer Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs.
Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail an nko@immoview.immo erklärt werden.
Soweit eine Einwilligung direkt im Kundenkonto erteilt werden kann, soll dort auch eine entsprechend einfache Widerrufsmöglichkeit bereitgestellt werden.
10. Keine Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge
Der Widerruf einer freiwilligen Marketingeinwilligung beendet nicht automatisch einen bestehenden Prüfauftrag und hat keine Auswirkungen auf die für dessen Durchführung notwendige Kommunikation.
11. Vertriebspartner
Die fallbezogene Betreuung durch einen zugeordneten Vertriebspartner wird nicht über eine pauschale Marketingeinwilligung legitimiert.
Die datenschutzrechtliche Grundlage und der Umfang eines Partnerzugriffs richten sich nach dem konkreten Kundenfall, der jeweiligen Vertragsbeziehung und den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Berechtigungen.
12. Analyse- und Marketing-Tracking
Im derzeit vorgesehenen ersten öffentlichen ImmoView-Nebenkostenauftritt werden keine Analyse- oder Marketing-Tracker wie Google Analytics oder Meta Pixel eingesetzt.
Werden zukünftig nicht technisch erforderliche Tracking-Technologien eingeführt, wird die hierfür erforderliche Einwilligung gesondert eingeholt, bevor eine einwilligungspflichtige Speicherung oder ein entsprechender Zugriff erfolgt.
13. Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen und zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen .